Kapitel 18 | Personal: Entwicklung und Ausbildung
Eine detaillierte Personalstatistik der Einrichtungen des Freiheitsentzugs fehlt bis zum heutigen Tag. Deshalb kann nur zu einigen wenigen Zeitpunkten die Anzahl der eingesetzten Personalressourcen geschätzt werden. Im Artikel wird dies für 1900,1980 und nach 2000 getan. Ausgehend vom Personalverhältnis in der Gefängniskunde von Hafner/Zürcher wird die Zahl der im Freiheitsentzug beschäftigten Personen im Jahr 1900 auf 1500 Personen geschätzt. Für das Jahr 1980 stehen Informationen aus dem Anstaltenkatalog, der von den Bundesämtern für Justiz und Statistik herausgegeben wurde, zur Verfügung. Sie belegen, dass zu diesem Zeitpunkt die Beschäftigtenzahl auf gut 3500 Personen gestiegen ist. Trotz der Schliessung bzw. Zusammenlegung von Gefängnissen seit 1980 kann angenommen werden, dass die Personalressourcen stabil geblieben sind. Die Gründe für den massiv gestiegenen Ressourceneinsatz ist zuerst in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu suchen, insbesondere der starken Arbeitszeitreduktion. Gleichzeitig sind die Rechte der Insassen, auf Anwalts- und Familienbesuch, Freizeitaktivitäten, Ausbildung, soziale und medizinische Betreuung neben vielen anderen gestiegen, deren Wahrung zusätzliches Personal voraussetzt. Schliesslich setzt die Umsetzung einer menschenwürdigeren Betreuung ebenfalls Personal voraus, das sich zuerst einmal aus- und später weiterbilden muss. (siehe auch Frage 1703)
Ganz allgemein muss zuerst ein kontinuierlicher Wandel in den Bezeichnungen der Beschäftigungen in diesem Tätigkeitsbereich festgehalten werden. Er belegt Unklarheiten in der Benennung des Arbeitsfeldes.
So können zuerst einmal die Begriffe für das leitende Personal und die Fachkräfte in der Aufsicht in Betracht gezogen werden. Während erstere Kerkermeister, Zuchtmeister, später Leiter und heute Direktor heissen, werden die Fachkräfte seit jeher in zwei Gruppen geteilt, diejenigen, die mit der Arbeit und den Insassen beschäftigt, und diejenigen, die mit der Überwachung, heute mit der Betreuung der Insassen, beauftragt sind. Erstere hiessen früher Werkführer, Werkmeister, Handwerksmeister, während die Bezeichnungen der zweiten von Wächtern, Wärtern, Profossen, über Aufseher und Betreuer, zu Personal des Strafvollzugs und schliesslich zu „Fachmann oder Fachfrau für Justizvollzug“ (SAZ) führen.
Wiesen die Benennungen Kerkermeister und Zuchtmeister oder Wächter und Aufseher noch sehr direkt auf Örtlichkeiten und Inhalt der Arbeit hin, so stellen die Begriffe des Leiters oder Direktors wie auch diejenigen des Fachmannes/der Fachfrau neutralere Berufsnamen dar. Der Begriff bringt es mit sich, dass fachliche Kompetenzen verlangt werden, die mit einem spezifischen Berufsfeld – dem Freiheitsentzug, oder auch dem Justizvollzug – im Zusammenhang stehen. Die begriffliche Anbindung an die Justiz durch den umfassenden Begriff des Justizvollzugs bezweckt unbewusst eine gewisse ideelle Besserstellung, gibt es doch in den allgemeinen Vorstellungen zwischen Justiz und Freiheitsentzug einen gewissen, nicht zu unterschätzenden sozialen Unterschied.
Die Veränderung der Vorstellungen des Berufsstandes des Personals im Freiheitsentzug kann mittels der Veränderungen der Berufsbezeichnungen beobachtet werden. Lange Zeit stand die Bewachungsfunktion im Vordergrund: Wärter, Wächter, Aufseher. Mit der Entstehung des Schweiz. Ausbildungszentrums für das Strafvollzugspersonal kam eine umfassendere, neutralere Aufgabenvorstellung ins Spiel. Diese wurde um ein Kompetenzmodell erweitert, das sich in der kürzlichen Wahl der neuesten Berufsbezeichnung widerspiegelt und zertifiziert wurde, nämlich Fachmann und Fachfrau für Justizvollzug.
Wie in allen Berufsgattungen, sind auch im Freiheitsentzug die Anforderungen an die berufliche Tätigkeit im Gefängnis in den letzten zwei Jahrhunderten gestiegen. Indem von Insassen nicht mehr absoluter Gehorsam verlangt wird, sondern diese über gewisse Rechte verfügen, indem von Direktionen der Einrichtungen verlangt wird, diese ohne öffentlich wahrnehmbare Probleme zu führen, steigen auch die Anforderungen an das Personal, welches in möglichst konflikt- und gewaltfreier Art und Weise Sicherheit, Alltag und Wohlergehen der Insassen zu organisieren hat. Die sozialen Errungenschaften für Werktätige, von reduzierten Arbeitszeiten, über Krankenabsenzen zu Ferienanrechten, wurden nach und nach auch dem Personal im Freiheitsentzug gewährt.
Stellten lange Zeit der Schweizer Pass und die Militärdiensttauglichkeit, die Grundschulbildung und eine abgeschlossene Handwerkslehre genügende Anstellungsvoraussetzungen dar, sind erstmals 2004 gesamtschweizerische Bedingungen definiert worden. Dabei ging es mehr darum, modernen pädagogischen Konzepten entsprechend Schlüsselkompetenzen vorzugeben, denn rein formelle Kriterien zu definieren.
Aus- und Weiterbildung gab es lange Zeit im Freiheitsentzug nicht. Praktiziert wird eine Ausbildung in der täglichen Tätigkeit in der Einrichtung.
Die ersten kantonalen Initiativen, Personal auszubilden bzw. dieses weiterzubilden, gehen auf die Eröffnung der neuen Strafanstalten in der Mitte des 19. Jahrhunderts zurück (AG, BS, NE). Der Direktor des Neuenburger Zuchthauses, Louis Guillaume, organisiert zu Beginn der 1870er-Jahre für das Personal eine erste Grundausbildung. Ebenfalls sind ihm die ersten überregionalen Weiterbildungskurse zu verdanken. Solche Kurse werden erst wieder gegen Ende 1920 aufgenommen, die allerdings auf das Kaderpersonal beschränkt und nach Sprachregionen getrennt durchgeführt werden. Erweitert wird das Angebot 1949, bleibt jedoch weiterhin weitgehend unkoordiniert und unsystematisch. In den frühen 1950er-Jahren gehen einzelne Kantone daran, Grundausbildungskurse für ihr Personal einzurichten – so neben anderen der Kanton Waadt.
Eine eigentliche, gesamtschweizerisch anerkannte, einheitliche und allgemein begrüsste Grundausbildung wird erst mit der Gründung der Stiftung Schweiz. Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal in Bern ab 1977 eingeführt. Mit dessen Umzug nach Freiburg wird die Grundausbildung ausgebaut, Weiterbildungs- und Kaderkurse werden eingeführt. Heute haben bald drei Viertel aller Personen, die in Einrichtungen des Freiheitsentzugs arbeiten, eine Grundausbildung mit Prüfung abgeschlossen.
Die Impulse für die Aus- und Weiterbildung des Personals des Freiheitsentzugs gehen von den Anstaltsdirektoren und deren Vereinigung, dem Verein für Straf-, Gefängniswesen und Schutzaufsicht, aus. Es sieht alles danach aus, dass während nahezu 100 Jahren (1870 bis 1976) weder von Seiten der Kantone noch von der dafür zuständigen Konferenz, der 1906 gegründeten Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizei-Direktoren (KKJPD, heute Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren), noch vom Bund auf deren Forderungen für die Institutionalisierung einer Grund- und Weiterbildung des Personals im Freiheitsentzug ernsthaft eingegangen wurde. Da es an einer überregionalen oder gar nationalen Vereinigung des Personals der Einrichtungen des Freiheitsentzugs fehlt, ist es nicht verwunderlich, dass die Initiative für die zunehmende Professionalisierung der Betreuungsaufgabe im Strafvollzug, und später in den anderen Haftformen, von den Direktionen ausging.
Es können mehrere Gründe angeführt werden: Zuerst die Tatsache, dass Strafanstalten und Gefängnisse ihr Personal lange Zeit unter Landjägern, Polizisten und Armeeleuten fanden, die ihre Aufgabe meist auf die Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung beschränkten, was in vielen Einrichtungen dem Verständnis des Freiheitsentzugs entsprach. Dann ist sicherlich die nachgestellte und dazu mindere Rolle des Freiheitsentzugs gegenüber Polizei und Justiz von Bedeutung, die dazu führte, dass einer eigenständigen Grundausbildung und Weiterbildung des Personals dieses Berufsbereiches weniger Beachtung geschenkt wurde. Der Föderalismus im Freiheitsentzug, die spezielle Funktion des Personals in einer geschlossenen, öffentlich zurückhaltend auftretenden Institution und die Rekrutierung unter den Sicherheitskräften haben ebenfalls lange dazu beigetragen, dass die Beschäftigten sich kaum zu Vereinigungen zusammenfanden und für eine Professionalisierung ihrer beruflichen Tätigkeit Forderungen stellten. Schliesslich ist es wahrscheinlich auch das Ansehen des Freiheitsentzugs und seines Personals in der Gesellschaft, welche einer Anerkennung der speziellen Aufgabe der Betreuung im Gefängnis lange entgegenstand.
In den vergangenen Jahrzehnten wurde mit dem Ziel der Zertifizierung des Berufes der Fachfrau und des Fachmannes im Justizvollzug der Unterricht im Schweiz. Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal (SAZ) theorielastig und bis zu einem gewissen Sinne praxisfremd angeboten. So musste neben Prüfungen in vielen theoretischen Fächern auch noch eine schriftliche Arbeit abgegeben werden, die jedoch für die Aufgaben im Vollzugsalltag kaum von Bedeutung war. In der Einschätzung von Führungskräften und der Leitungsgremien des SAZ sollten in Zukunft wieder mehr Praxiswissen vermittelt und praktische Fähigkeiten geschult werden. Dies geht möglicherweise über ganz praktische Erfahrung der Rolle als Betreuer und Insasse im (gespielten) Setting des Freiheitsentzugs – Erfahrungen, die, wie die Geschichte lehrt, allzu schnell ernst werden können.
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Ausbildung des Personals im Freiheitsentzug einen schulischen und theoretischen Charakter erhalten. In jüngster Zeit wurde Bedarf für eine mehr praxisorientierte und praxisbezogene Ausbildung angemeldet.
Suchen Sie nach Konzepten zur möglichen Weiterentwicklung der Ausbildung des Fachpersonals im Justizvollzug.