Kapitel 16 | Ein konstant kleiner Frauenanteil
Der Platz der Frauen unter den strafrechtlich verfolgten und eingewiesenen Personen hat mit der Zeit abgenommen, u.a. weil viele der ihnen vorgeworfenen Straftaten im Laufe des 20. Jahrhunderts entkriminalisiert bzw. deren Begehung durch andere Massnahmen kaum mehr begangen wurden. Dies gilt insbesondere für die Kindstötung, welche auf Grund der Legalisierung der Abtreibung, neben anderen Massnahmen, nahezu aus der Realität und der Statistik verschwunden ist. Dies gilt auch für die Prostitution, welche heute staatlich reguliert eher denn strafrechtlich verfolgt wird. Die These, dass Frauen mit zunehmender Integration in die Arbeitswelt vermehrt Straftaten begehen würden, die bisher Männern vorbehalten waren, hat sich bisher nicht bewahrheitet.
In den letzten 30 Jahren ist die Zahl der verurteilten Frauen in absoluten Zahlen um 150% gestiegen; in gewichteten Zahlen wird dieser Anstieg allerdings stark relativiert. Trotzdem muss festgehalten werden, dass zu Beginn des letzten Jahrhunderts Frauen rund 20% der Verurteilten ausgemacht haben, während ihr Anteil ab den 1950er-Jahren auf rund 15% abgesunken ist.
Was die Struktur der von Frauen abgeurteilten Straftaten anbelangt, liegt der Anteil der Frauen bei den nach dem StGB verurteilten Personen zwischen 1996 und 2013 bei 16%, mit einer extremen Stabilität. Im Bereich der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz fällt ihr Anteil zwischen 1969 und 2006 von 18,5 auf 12,5% ab, um seither weiter auf 9% (2013) abzusinken. Bei den Straftaten nach dem AuG liegt deren Anteil heute bei 13,5% wie vor 30 Jahren, wobei um 2000 ihr Anteil bis auf 28% angestiegen ist. Der einzige Bereich, in dem ein klarer Anstieg festzustellen ist, ist derjenige des SVG, wo die Anteile von 1962 5% bis 2006 auf 9,5% und bis 2013 auf 15% klettern. Diese letzte Veränderung steht sicherlich mit der Integration der Frauen in Wirtschaft, Freizeit und ganz allgemein in die Mobilität in Zusammenhang.
Man unterscheidet der Einfachheit halber zwischen der Registrierung auf den Ebenen von Polizei, Justiz und Freiheitsentzug, wobei das Bild des Trichters zur Veranschaulichung der Grössenverhältnisse dient. Es könnte zudem noch vorgelagert die Dunkelziffer erwähnt werden.
In der Schweiz betrug 2013 der Anteil der Frauen unter allen Beschuldigten 22%; im gleichen Jahr machten die Frauen 16% der Verurteilten und im Freiheitsentzug noch ganze 5% aus. Dabei kann festgehalten werden, dass über das letzte Jahrhundert betrachtet die Zahlen in den Bereichen Justiz und Gefängnis tendenziell gesunken sind, wahrscheinlich auch in dem der Polizei; allerdings fehlen da gesamtschweizerische Zahlen.
Ein erster Grund liegt in der Entkriminalisierung verschiedener Straftaten, die mehrheitlich von Frauen begangen wurden, wie die Prostitution oder dann die Abtreibung, die in engem Zusammenhang mit der Kindstötung stand. Dabei muss gesehen werden, dass zwar zunehmend nicht die Prostitution unter Strafe gestellt wurde, sondern eine ganze Anzahl von Begleiterscheinungen. Dabei ging die Entkriminalisierung einher mit der Umwertung gesellschaftlicher Werte und sozialverträglicher Lösungen, wie z.B. der Registrierung und Taxierung der Prostituierten oder der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Ein weiterer Grund scheinen kleinere Massnahmen wie die Einführung von Art. 173 Ziff. 2 StGB im Vermögensstrafrecht zu sein, die dazu beigetragen haben, dass die geringfügigen Diebstähle von Frauen weniger ins Strafregister eingetragen wurden. Schliesslich muss auch auf Straftaten im Betäubungsmittelbereich hingewiesen werden, wobei die von Frauen begangenen Straftaten hier immer von geringerer Schwere sind; deshalb könnte es sein, dass die beobachtbare Entkriminalisierung des Konsums und des kleinen Handels wahrscheinlich den Frauen eher zugute kam als den Männern.
Die Verbesserung der sozialen Stellung der Frau ging einher mit ihrer zunehmenden Integration in die Arbeits-, Verkehrs- und Freizeitwelt und gleichzeitig mit der Aufgabe der Strafverfolgung bestimmter Straftaten wie der Strafverfolgung von Prostitution und Abtreibung. Während die verstärkte Integration der Frauen in der Arbeitswelt bisher kaum zum Anstieg von Straftaten, die von Frauen begangen werden, geführt hat, trug der höhere Anteil der Frauen im Strassenverkehr auch zur Zunahme der verurteilten Frauen nach dem SVG bei.
Zwischen 1900 und 2013 wird Freiheitsentzug immer zurückhaltender gegenüber Frauen angeordnet, einerseits wegen der Entkriminalisierung verschiedener Straftaten, die vor allem Frauen betrafen und notwendigerweise mit Freiheitsstrafe geahndet wurden, andererseits durch eine Veränderung der Sanktionsschwere wie z.B. bei Vermögensdelikten. Die Tendenzen lassen sich in allen Formen des Freiheitsentzugs beobachten, stärker beim Vollzug als bei der Untersuchungshaft.
Es lässt sich beobachten, dass Frauen während nahezu 150 Jahren seit der Helvetischen Republik in der Durchführung von Freiheitsentzug kaum spezielle Beachtung geschenkt wurde, während man sie wohl in eigenen Abteilungen und Einrichtungen einsperrte, wurden weder Regime noch Vollzugsalltag speziell geregelt. Mit zunehmender sozialer Anerkennung der Frau wurde ihren Eigenheiten auch im Freiheitsentzug Rechnung getragen, indem Mutter-Kind-Wohngruppen eingerichtet wurden, spezielle Besuchszeiten für Kinder gewährt werden und dem Bezug zum Wohnort der Familie eine gewisse Beachtung geschenkt wird.
Es besteht in gewissem Sinne ein zweistöckiges System des Freiheitsentzugs an Frauen in der Schweiz, mit einem weitverzweigten Netz von Abteilungen für Frauen in den vielfältigen (Untersuchungs- bzw. Bezirks-)Gefängnissen für die Durchführung von Untersuchungshaft und den Vollzug von kurzen Strafen. Darüber gelagert sind vor allem zwei grössere Einrichtungen für den Vollzug von längeren Strafen und Massnahmen an Frauen:
- Anstalten Hindelbank im Kanton Bern
- Prison de La Tuilière in Lonay bei Lausanne, Kt. Waadt.
(Antwort wird demnächst aufgeschaltet)
Links
Prison de La Tuilière (fr) → www.vd.ch
Anstalten Hindelbank → www.pom.be.ch
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) → www.admin.ch